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Außenwerbung mit Kundenstoppern, Beachflag oder Plakaten ist wirksam und günstig. Bei der Größe und Art der Werbung sowie den genauen Einsatzbereichen, die erlaubt sind, gibt es jedoch ein paar Dinge zu beachten.
Die Bandbreite der Außenwerbung
Auf Ladenstraßen und in Fußgängerzonen sind sie überall zu sehen: die Kundenstopper, die das aktuelle Angebot bewerben oder das Warensortiment vorstellen. Ihre günstige Anschaffung und die flexiblen Einsatzbereiche im Innen- und Außenbereich machen sie zu beliebten Werbeflächen.
Denn Außenwerbung ist für Geschäfte und Restaurants essenziell, um bei den potenziellen Kunden Aufmerksamkeit zu erregen und das Angebot zu bewerben. Meistens wird die Außenwerbung mit Bannern, Fahnen, Kundenstoppern oder Beachflags umgesetzt. Größere Werbeflächen in der Öffentlichkeit müssen beim Ordnungsamt gemeldet werden und bedürfen einer Genehmigung. Für kleinere Projekte ist immerhin die Erlaubnis der Wegeaufsichtsbehörde vonnöten.
Außenwerbung: Wann eine Erlaubnis benötigt wird
Für das Aufstellen von Kundenstoppern wird eine Erlaubnis von der zuständigen Behörde benötigt. Sowohl Plakate als auch Warenauslagen müssen geprüft und entsprechend genehmigt werden. Für den Einsatz auf öffentlichen Straßen und Gehwegen wird in jedem Fall eine Sondernutzungserlaubnis benötigt. Dazu zählen auch Plätze oder Parks, die von der Allgemeinheit in Anspruch genommen werden. Wird die Werbung später neu gestaltet, muss diese Veränderung wiederum bei den zuständigen Behörden gemeldet werden.
Wer außerhalb der geschäftlichen Räume Warenständer oder Kundenstopper aufstellen möchte, sollte dies auch im Mietvertrag festhalten. Bei Unklarheiten hilft ein Fachanwalt dabei, die rechtlichen Grenzen abzustecken. Denn im Zweifelsfall hat der Besitzer des Grunds Anspruch auf eine sofortige Entfernung der Werbung. Im öffentlichen Raum drohen hohe Bußgelder, denn Wildplakatieren gilt auf Bürgersteigen und Straßen als Ordnungswidrigkeit.
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Außenwerbung frühzeitig organisieren
Wenn eine Restaurant-Eröffnung bevorsteht, sollten die notwendigen Werbemittel frühzeitig organisiert werden. Bereits ein Werbeschild, das fest im Boden verankert ist, muss behördlich genehmigt sein. Da es einige Tage dauern kann, bis die Genehmigung erteilt wird, gilt es den Antrag frühzeitig auszufüllen. Selbstverständlich müssen die Unterlagen korrekt und vollständig ausgefüllt werden. Das gilt auch im Hinblick auf Werbung am eigenen Grundstück oder am privaten Gartenzaun, denn auch dort darf nicht ohne Erlaubnis geworben werden. Mit dem Anbringen eines Plakats wird der Zaun zu einer Bau-genehmigungspflichtigen Werbeanlage. Die Ausstellung der Baugenehmigung kann zwischen zwei und drei Monate dauern.
Diese Produkte dürfen nur mit Sondergenehmigung beworben werden
Bestimmte Produkte wie Alkohol oder Tabak dürfen nur mit Sondergenehmigung öffentlich beworben werden. Der gesetzliche Rahmen vor allem im öffentlichen Raum ist genau abgesteckt. Die genauen Bestimmungen lassen sich unter dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb nachlesen bzw. § 7 UWG. Mit dem Gesetz sollen Verbraucherschutz und ein fairer Marktwettbewerb sichergestellt werden. Ansonsten entscheiden die jeweiligen Bundesländer, wie der Umgang mit Außenwerbung zu regeln ist. Zudem kann es gemeindliche Plakatierungs-Richtlinien geben, die beachtet werden müssen. Das zuständige Bau- oder Ordnungsamt informiert Unternehmer, die im öffentlichen Raum werben möchten, im Detail über die gesetzlichen Bestimmungen. Die Kosten für eine entsprechende Genehmigung belaufen sich je nach Bundesland auf 20 bis 60 Euro.


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